Wie alt muss ich sein?

Die Frage nach dem richtigen Alter für die Firmung wurde im Laufe der Zeit unterschiedlich beantwortet. Mit welchem Alter wird ein junger Mensch volljährig, geschäftsfähig oder strafmündig? Mit wieviel Jahren kann er oder sie den Führerschein machen? Es geht dabei immer um die Frage der Verantwortung, die ich für mich und meine Handeln, also für mein Leben übernehmen kann. Mit der Firmung wird ein gläubiger Mensch sozusagen „volljährig“ im Glauben. Für ihn gelten damit alle Rechte und Pflichten als Mitglied der Kirche. Wer sich firmen lässt übernimmt als Christ selbst die Verantwortung für seinen eigenen Glauben. In der Firmung sagst du Ja zur Taufe, die du in der Regel im Säuglings- oder Kindesalter empfangen hast.

Wie alt muss ein Mensch sein, um eine solche Entscheidung verantworten zu können? Diese Frage ist sicher nicht für alle gleichermaßen zu beantworten. Wenn wir sie jedoch ernst nehmen, ist selbst ein Firmalter von 16 Jahren noch sehr niedrig angesetzt. Diese vom Bistum Hildesheim festgelegte Altersuntergrenze liegt auch der Firmvorbereitung in Garbsen zu Grunde.

Es gilt: Am Firmtag muss das 16. Lebensjahr vollendet sein. Das heißt, die FirmkandidatInnen müssen am Firmtag bereits 16 Jahre oder älter sein!

Vielleicht hilft Ihnen diese kurze Darlegung die vom Bistum vorgegebene und von den Verantwortlichen in unserer Pfarrei mitgetragene Altersuntergrenze zu verstehen.

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